Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Stand: November 2024 

 

Allgemein 

 

  1. Geltungsbereich 

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und der DREMAZE Media GbR, Am Bahnhof 5-7, 97990 Weikersheim (nachfolgend „DREMAZE“ genannt). Diese AGB gelten auch für alle zukünftig abgeschlossenen Ergänzungs- oder Folgeaufträge. 

 

  1. Abweichende oder ergänzende Regelungen sind nur wirksam, wenn sie von DREMAZE schriftlich bestätigt wurden. Durch die Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich mit den AGB einverstanden. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nur dann anerkannt, wenn DREMAZE ihnen schriftlich zustimmt. 

 

  1. Auftragserteilung 

  1. Sämtliche Angebote von DREMAZE sind freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag kommt mit einem unterschreiben Vertrag beider Parteien  oder einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch DREMAZE zustande. Textform (z. B. E-Mail) gilt als Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Der Leistungsumfang kann je nach Projektanforderungen nach Absprache angepasst werden. 

 

  1. Alle Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums an Angebotsunterlagen in jeglicher Form, insbesondere Konzepte, Präsentationen, Planungen, Kalkulationen und dergleichen bleiben DREMAZE vorbehalten. Diese sind vom Auftraggeber vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten weder in ihrer Gesamtheit noch in Teilen zugänglich gemacht werden. 

 

  1. Leistungserbringung 

  1. Einzelheiten der von DREMAZE zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und/oder der Leistungsbeschreibung. Diese ist maßgeblich zur Bestimmung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs. 

 

  1. DREMAZE wird die Leistungen von Montag bis Freitag zu den üblichen Arbeitszeiten erbringen. Wünscht der Kunde die Erbringung der Leistungen auch außerhalb der vorgenannten Zeiten, wird DREMAZE diesem Wunsch im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten entsprechen hierfür aber gesonderte Kosten berechnen. 

 

  1. Für Expresslieferungen kann gegen einen Aufschlag von 100 % der regulären Bearbeitungskosten eine bevorzugte Priorisierung vereinbart werden. Der Kunde erhält innerhalb von 48 Stunden eine Erstversion. Die weitere Bearbeitung erfolgt vorrangig im Rahmen der ersten Korrekturschleife. Nach weiteren 48 Stunden wird die finale Version zur Freigabe bereitgestellt. 

 

  1. Die künstlerische und technische Gestaltung der Leistungen obliegt DREMAZE. Für die sachliche Richtigkeit und rechtliche Zuverlässigkeit der Endprodukte trägt der Auftraggeber die Verantwortung, soweit seine Vorgaben durch DREMAZE befolgt wurden.  

 

  1. Stellt sich im Verlauf der Herstellung heraus, dass eine vereinbarte Deadline nicht eingehalten werden kann, hat DREMAZE den Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu unterrichten. 

 

  1. Ist eine Herstellungsdeadline zwischen den Parteien vereinbart, ist diese für DREMAZE nur dann verpflichtend, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nach Ziffer 9.0 nachkommt und die Zahlungsziele einhält. 

 

  1. Sofern eine Verzögerung durch Umstände verursacht wird, die der Auftraggeber oder ihm zurechenbare Dritte zu vertreten haben, insbesondere wenn erforderliche Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers nicht rechtzeitig erbracht werden, kann der vereinbarte Fertigstellungstermin entsprechend überschritten werden. Etwaige Mehrkosten aufgrund einer solchen Verzögerung gehen zu Lasten des Auftraggebers. 

 

  1. DREMAZE ist berechtigt, die ihr obliegenden Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen. 

 

 

 

 

  1. Honorarsätze 

  1. Ein Arbeitstag besteht aus 8 Stunden inklusive Reisezeit. Arbeitstage unter vier Stunden zählen als halber Arbeitstages, während ab vier Stunden ein gesamter Arbeitstag berechnet wird. 

 

  1. Für Überstunden gelten folgende Regelungen: 

 

  • 25% Lohnzuschlag für Arbeitszeiten ab der 9. Und 10. Stunde 

  • 50% Lohnzuschlag für Arbeitszeiten in der 11. und 12 Stunde 

  • 25% Lohnzuschlag für Nachtarbeiten zwischen 20 und 6 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen 

 

 

  1. Abnahme und Korrekturen 

 

  1. Nach Abschluss der jeweiligen Leistung stellt DREMAZE dem Kunden die Ergebnisse zur Prüfung bereit. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung Einwände oder Korrekturwünsche zu äußern. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung des Kunden, gilt die Leistung als abgenommen. 

 

  1. Im vereinbarten Preis ist eine Korrekturschleife enthalten, in der kleinere Anpassungen auf Wunsch des Kunden vorgenommen werden können. Weitere Korrekturen oder nachträgliche Änderungswünsche, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach Aufwand zusätzlich berechnet. 

 

  1. Nach Durchführung der vereinbarten Korrekturen stellt DREMAZE dem Kunden das finale Ergebnis zur Verfügung. Spätere Beanstandungen, die nicht auf objektive Mängel zurückzuführen sind, können nicht berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Auftraggebers. 

 

  1. Bereitstellung und Archivierung 

  1. Nach der Leistungserbringung werden die Endprodukte dem Auftraggeber via Freigabe auf den Austauschserver von DREMAZE bereitgestellt. 

 

  1. DREMAZE archiviert die fertiggestellten Endprodukte maximal sechs Monate nach Auslieferung. 

 

  1. Gegen Aufpreis von 500€ Netto kann das Endprodukt zwölf Monate lang in der Cloud aufbewahrt werden. 

 

  1. Auftragsstornierung 

  1. Erfolgt nach Auftragsbestätigung eine Stornierung durch den Auftraggeber, werden die bis zu diesem Zeitpunkt getätigten Leistungen aus dem Auftrag in Rechnung gestellt (mindestens 1/3 des Auftragsvolumens) abzüglich der ersparten Aufwendungen wie Materialkosten, Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung etc. Sollten für letztere genannte Fremdaufwändungen Kosten- oder Stornierungskosten anfallen, werden diese dem Auftraggeber zu 100% in Rechnung gestellt. 

 

  1. Bei Rücktritt durch den Auftraggeber kann DREMAZE angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen einschließlich des entgangenen Gewinns und seine Aufwendungen verlangen. An Stelle der konkreten Berechnung der Entschädigung für den Rücktritt, kann DREMAZE unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen, folgenden pauschalisierten Anspruch auf Rücktrittsgebühren geltend machen. 

 

  1. Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen: 

 

  • bis einen Monat vor Arbeitsbeginn 20 % des vereinbarten Honorars 

  • ab einem Monat vor Arbeitsbeginn 30 % des vereinbarten Honorars 

 

  1. Zahlungsbedingungen 

  1. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Projekten mit einem Volumen über 1.000 € behält sich DREMAZE das Recht vor, 50 % der Summe bei Auftragserteilung und die restlichen 50 % nach Abschluss der Leistung in Rechnung zu stellen. 

 

  1. Bei Zahlungsverzug ist DREMAZE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu erheben. Eventuell entstehende Mehraufwendungen durch Verzögerungen gehen zulasten des Kunden. 

 

  1. Kosten für Reise und Unterkunft von DREMAZE, Schauspielern und Erfüllungsgehilfen sind im Budget nicht enthalten, werden nach vorheriger Absprache und Kostennennung gesondert von DREMAZE nach Aufwand berechnet und sind vom Auftraggeber auf Nachweis durch DREMAZE gesondert zu erstatten. Auftragsbedingte Flüge innerhalb Europas erfolgen in der Economy-Class, Interkontinental-Flüge in der Business-Class. Bahnreisen erfolgen in der 1. Klasse. Fahrten werden mit dem PKW mit 0,50 €/km und mit dem Kleintransporter (o.Ä. wie beispielsweise einem VW T6) mit 0,70 €/km berechnet. 

 

  1. Verantwortlichkeit und Mitwirkungspflicht des Auftraggebers 

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Auftraggebers oder seiner Erfüllungshilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für DREMAZE kostenlos erbracht werden. Für die Produktion von DREMAZE erforderliche Informationen, Unterlagen, Logos, Grafiken, Dateien und Dokumente werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt. 

 

  1. DREMAZE arbeitet bei der Herstellung der Produktion in engem Kontakt mit dem Auftraggeber und berücksichtigt seine Wünsche; dies gilt insbesondere auch für die inhaltliche und formale Gestaltung der Produkte. 

 

  1. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder in der benötigten Qualität nach, kann dies zu Verzögerungen führen, für die DREMAZE nicht haftet. Entstandene Mehrkosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. 

 

  1. Haftung und Gewährleistung 

  1. DREMAZE haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Für einfache Fahrlässigkeit haftet DREMAZE nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). 

 

  1. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und maximal auf den Auftragswert beschränkt. 

 

  1. DREMAZE übernimmt keine Gewähr für das Erreichen bestimmter Leistungs- oder Erfolgsziele, wie beispielsweise Kennzahlen zur Reichweite, Interaktionsraten oder Umsatzziele, im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen. 

 

  1. Urheberrechte und Nutzungsrechte 

  1. Alle von DREMAZE erstellten Inhalte (z. B. Fotos, Videos, Designs) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung geistiges Eigentum von DREMAZE. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Inhalten, beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Zweck. Jede darüberhinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung von DREMAZE. 

 

  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Inhalte ohne Zustimmung von DREMAZE zu verändern oder an Dritte weiterzugeben. 

 

  1. Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarung  

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen oder bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Daten, Finanzdaten, Marketingstrategien sowie alle weiteren Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind. 

 

  1. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt sowohl während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung. 

 

  1. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Informationen, die: 

 

  • zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich sind oder nachträglich ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich werden, 

  • der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung nachweislich bereits bekannt waren, 

  • der empfangenden Partei von einem Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungsverpflichtung offengelegt wurden oder werden, 

  • aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen offenbart werden müssen. In diesem Fall wird die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich über die Offenlegung informieren, soweit dies rechtlich zulässig ist. 

  1. Beide Parteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks zu verwenden und vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. 

 

  1. Mitarbeiter und beauftragte Dritte, die Zugang zu vertraulichen Informationen haben, sind entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten. 

 

  1. Kündigung und Vertragslaufzeit 

  1. Die Laufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach den jeweiligen Dienstleistungsverträgen. 

 

  1. DREMAZE kann das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, wenn der Kunde trotz Abmahnung wesentliche Vertragspflichten verletzt oder in Zahlungsverzug gerät. 

 

  1. Haftung 

  1. Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die durch DREMAZE selbst oder deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, wie z.B. beauftragte Fremdfirmen wie Techniker, Caterer, etc. verursacht worden sind, haftet DREMAZE nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. 

 

  1. Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung haftet DREMAZE nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche gegenüber DREMAZE ist damit ausgeschlossen. Bei schuldhafter Vertragsverletzung durch den Auftraggeber ist DREMAZE nicht verpflichtet, die Produktion zu vollenden. 

 

  1. Der Auftraggeber hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und künstlerische Vertretbarkeit der Produktionsinhalte eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Haftung von DREMAZE ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber trotz vorgebrachter Bedenken der Agentur dennoch umsetzen lässt. In diesem Falle hat der Auftraggeber DREMAZE von Rechten Dritter, die aufgrund dessen gegen DREMAZE geltend gemacht werden, freizustellen. 

 

  1. DREMAZE haftet insbesondere nicht für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie Mängel der Leistung des Auftraggebers, von Dritten und deren Beauftragten, ebenso nicht für die Rechtzeitigkeit der Leistung dieser Personen oder sonstige Leistungsstörungen, die im Rahmen der Vertragsverhältnisse zu diesen Dritten auftreten können. 

 

  1. Finden auf Veranlassung des Auftraggebers Dreharbeiten in dessen Geschäfts und/oder Betriebsräumen statt, ist eine Haftung von CREW10 für etwaige Betriebsstörungen ausgeschlossen. 

 

  1. Schlussbestimmungen 

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dies die Gültigkeit dieser Vereinbarung im Übrigen nicht berühren. Die Parteien verpflichten sich zusammenzuwirken, um die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die im Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Beruht die Unwirksamkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung das gesetzlich bestimmte Maß. 

 

  1. Diese Vereinbarung und das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

 

  1. Erfüllungsort ist der Sitz von DREMAZE. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von DREMAZE. 

 

  1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. 

 

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 

 

 

 

 

 

 

 

 

Foto- und Video Produktion 

 

  1. Leistungsumfang 

  1. DREMAZE verpflichtet sich, die festgelegten Foto- und Videoproduktionen gemäß den vereinbarten Spezifikationen und Terminen durchzuführen. Der genaue Leistungsumfang wird im individuellen Angebot, Rechnung oder Vertrag definiert. 

 

  1. Nach der Annahme des Auftrags und Freigabe des Konzeptes bzw. nach einer schriftlich bestätigten Produktionsvorbesprechung beginnt die Film- und Fotoproduktion. Während dieser Zeit sucht DREMAZE gemeinsam mit dem Auftraggeber einen Drehtermin und beginnt bereits jetzt mit der Vorproduktion (Anfragen von Dienstleistern, Location, Equipment, etc.). 

 

  1. Nach Fertigstellung des Rohschnitts erhält der Auftraggeber Gelegenheit, die vorläufige Fassung des Films anzusehen und binnen sieben Tagen Änderungswünsche im Rahmen der Korrekturschleifen DREMAZE mitzuteilen. Erklärt sich der Auftraggeber mit dem Rohschnitt einverstanden, ist insoweit eine spätere Beanstandung ausgeschlossen. 

 

  1. Produktionsbedingungen 

  1. Vor Beginn der Herstellung legen der Auftraggeber & DREMAZE gemeinsam einen Produktionsplan und einen Zeitpunkt für die Fertigstellung des Filmwerkes fest. Der Produktionsplan, in dem wichtige Meilensteine definiert werden (z.B. Abgabe des Konzeptes, Tag der Konzeptfreigabe, etc.), wird als Anlage zum Vertrag genommen. Im Produktionsplan findet sich eine genaue Shotlist mit genauen oder ungefähren Uhrzeitangaben. 

 

  1. Vereinbarte Produktionstermine sind verbindlich. Sollte eine Verschiebung aufgrund von Wetterbedingungen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen notwendig sein, wird DREMAZE den Kunden umgehend informieren und einen Ersatztermin vorschlagen. 

 

  1. Kosten für zusätzliche Leistungen, wie z.B. spezielle Ausrüstung, Locations oder Darsteller, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden dem Kunden nach vorheriger Absprache gesondert in Rechnung gestellt. 

 

  1. Bei Dreharbeiten auf dem Gelände oder in den Büro- oder Produktionsräumen des Auftraggebers, stellt dieser sicher, dass die in der Filmproduktion abgebildeten Personen, eine dem Auftraggeber von DREMAZE überlassene Einwilligungserklärung unterzeichnet haben. 

 

  1. Bei Absage von Video- oder Fototerminen durch den Kunden innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin werden die angefallenen Kosten in Rechnung gestellt. 

 

  1. Musikrechte 

 

  1. Für den Rohschnitt übersendet DREMAZE dem Auftraggeber drei Musikvorschläge, die sich vom Stil her unterscheiden, aber nach Ansicht von DREMAZE gut zum Produkt passen. 

 

  1. DREMAZE kann keine Garantie dafür übernehmen, dass die Vorauswahl den Musikgeschmack des Auftraggebers trifft. Der Film und die Musikauswahl erfolgen zielgruppenaffin. 

 

  1. Sagen auch diese Alternativvorschläge dem Auftraggeber nicht zu, kann dieser selbst Musikvorschläge unterbreiten oder DREMAZE gegen Vergütung der zusätzlichen Recherchekosten Musikmöglichkeiten suchen lassen. 

 

  1. Die letztendliche Musikauswahl obliegt dem Auftraggeber. 

 

  1. Soweit in der Filmproduktion Musik verwendet wird, die in das Repertoire der GEMA/GVL fällt, wird der Auftraggeber die Musikrechte selbst beschaffen. 

 

 

Social-Media 

 

  1. Leistungsumfang 

  1. DREMAZE erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich Social Media und Marketing, einschließlich der Betreuung und Verwaltung von Social-Media-Konten und der Schaltung von Werbeanzeigen. Der genaue Leistungsumfang wird im individuellen Angebot, Rechnung oder Vertrag definiert. 

 

  1. Leistungsbestimmungsrecht und Freigaben 

  1. DREMAZE steht ein Leistungsbestimmungsrecht zu (§ 315 BGB). Der Kunde gibt die vorgeschlagenen Inhalte spätestens 48 Stunden vor der geplanten Veröffentlichung frei.  

 

  1. Erfolgt keine Freigabe, kann DREMAZE entscheiden, die Inhalte wie geplant zu veröffentlichen, sofern dies vertraglich vereinbart ist. 

 

  1. Erfolgsverantwortung 

  1. DREMAZE schuldet nur die Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen, jedoch keinen bestimmten Erfolg.  

 

  1. Das Erreichen bestimmter Kennzahlen (z. B. Reichweite, Interaktionen, Conversions) ist nicht garantiert, sondern die Dienstleistung bietet lediglich die Möglichkeit, solche Ziele zu erreichen. 

 

  1. Vertragslaufzeit 

  1. Die Mindestlaufzeit beträgt drei Monate und beginnt am Start des Social-Media Managements. 

  1. Die Laufzeit verlängert sich jeweils zu den bestehenden Konditionen um einen weiteren Monat, wenn nicht zuvor zum jeweiligen Laufzeitende fristgerecht gekündigt wird. Dabei beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. 

 

 

 

Web 

 

  1. Leistungsumfang 

  1. DREMAZE erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich Webdesign, Webengineering und Suchmaschinenoptimierung, einschließlich der Betreuung, Hosting und Verwaltung von Webseiten. Der genaue Leistungsumfang wird im individuellen Angebot, Rechnung oder Vertrag definiert. 

 

  1. DREMAZE übernimmt kein Hosting der Website, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Der Kunde ist selbst für die Bereitstellung eines Webhosting-Anbieters verantwortlich.  

 

  1. DREMAZE bietet optional Supportdienste an, die separat vereinbart werden können. 

 

  1. Plugins 

  1. Spezielle Funktionen oder Zusatzfunktionen (z. B. Plugins, Erweiterungen oder spezielle Software-Tools), die über die Standardleistungen hinausgehen, müssen vom Kunden separat erworben oder ausdrücklich beauftragt werden. 

  1. DREMAZE übernimmt keine Garantie für die dauerhafte Funktionsfähigkeit von Drittanbieter-Plugins und haftet nicht für Inkompatibilitäten oder Sicherheitsprobleme, die durch solche Plugins entstehen können. 

 

  1. Updates und Sicherheit 

  1. DREMAZE ist nicht verpflichtet, nach der Abnahme der Website regelmäßige Updates, Sicherheitsüberprüfungen oder Wartungen durchzuführen, es sei denn, dies wurde im Vertrag ausdrücklich vereinbart. 

 

  1. DREMAZE bietet optional Wartungs- und Update-Services an, die separat beauftragt und nach Aufwand oder zu einem festgelegten Pauschalpreis berechnet werden können. 

 

  1. Verantwortung für rechtliche Inhalte  

  1. Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung und rechtliche Überprüfung aller erforderlichen rechtlichen Inhalte, wie beispielsweise und nicht ausschließlich Impressum, Datenschutzerklärung und allgemeine Geschäftsbedingungen.  

 

  1. DREMAZE übernimmt keine Haftung für die rechtliche Korrektheit dieser Inhalte und empfiehlt, diese von einem Anwalt prüfen zu lassen.